Erna Brehm

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Erna Brehm

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75365 Calw

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Erna Brehm

Allein der Vorwurf, ein intimes Verhältnis mit einem Polen zu haben, genügt, dass die 17-jährige Erna Brehm im Jahr 1941 von den örtlichen Nazi-Behörden öffentlich vorgeführt und ihr auf dem Marktplatz von Calw der Kopf kahlgeschoren wird. Der nach den Gesetzen der Nazis generell verbotene Umgang mit "feindlichen" Ausländern, in intimen Fällen "Rassenschande" genannt, bringt Erna Brehm ins Frauengefängnis Stuttgart  und danach ins Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, aus dem sie gebrochen und krank 1944 zurückkehrt. Sie erliegt mit 27 Jahren den Folgen der Haft. 

Bedeutung in der Frauengeschichte

Der Rassenschande beschuldigt, wurde Erna Brehm im KZ Ravensbrück inhaftiert.

"Der Erna wurden 1941 auf dem Calwer Marktplatz öffentlich die Haare geschoren", erinnert sich der Bruder Reinhold Brehm. Grund dafür war der Vorwurf, ein intimes Verhältnis mit dem polnischen Zwangsarbeiter Marian Gawronski eingegangen zu sein. Deswegen verbrachte Erna Brehm acht Monate Haft im Frauengefängnis Stuttgart - anschließend kam sie in das Jugend- und Frauenkonzentrationslager Ravensbrück in so genannte Schutzhaft. Sie wurde dort als politische Gefangene geführt. Am 19. August 1951 starb sie im Alter von 27 Jahren an den Folgen der Haft.

Wie in vielen anderen deutschen Städten gab es auch in Calw Zwangsarbeit von Kriegsgefangenen. "Calwer SA-Größen, Handwerker und andere Geschäftsleute konnten sich diese Leute als billige Arbeitskräfte aussuchen", berichtet Reinhold Brehm. Marian Gawronski war einer dieser Zwangsarbeiter. Er arbeitete als Mechaniker bei der Autowerkstatt Wurster. Erna Brehm, die als Haushaltsgehilfin im Cafe Lutz tätig war, unterhielt Kontakt zu Marian Gawronski. Das reichte. Sie wurde denunziert und daraufhin verurteilt. "Sie haben die gegenüber dem Angehörigen eines Feindstaates selbstverständliche Zurückhaltung vermissen lassen und das gesunde Volksempfinden gröblichst verletzt", hieß es in der Urteilsbegründung. Doch noch bevor sie die Strafe antreten musste, wurde sie von der und für die Calwer Bevölkerung als "lehrreiches" und "warnendes" Beispiel zur Schau gestellt. Auf dem Marktplatz wurde ihr öffentlich der Kopf kahl geschoren. "Reinhold, geh auf den Marktplatz hoch, da werden deiner Schwester gerade die Haare geschnitten", sei ihm zugerufen worden, erinnert sich der damals 11-jährige Bruder verbittert. "Der ganze Marktplatz ist voll gestanden. Aber wenn man heute nachfragt, will niemand dabei gewesen sein."

Im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück musste Erna Brehm unter katastrophalen Bedingungen täglich körperliche Schwerstarbeit verrichten. Als Folge davon erkrankte sie an schwerer doppelseitiger Lungentuberkulose. Am 1. April 1944 wurde sie als lager- und haftunfähig entlassen. "In der Zeit nach ihrer Gefangenschaft lebte sie zurückgezogen. Viele Calwer mieden seit dem Vorfall auf dem Marktplatz unsere ganze Familie", berichtet Reinhold Brehm.

Nach 1945 bemühte sich Erna Brehm um Wiedergutmachungszahlungen. Ein entsprechender Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Gefangene nicht politisch oder rassistisch verfolgt gewesen sei, sondern als "normale" Verbrecherin gegen geltendes Recht verstoßen habe und damit durchaus rechtmäßig verurteilt worden sei.

"Sie werden nicht mehr frei - ihr ganzes Leben".